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Begleitetes Fahren ab 17

 

Seit dem 01.01.2008 wird der Modellversuch begleitetes Fahren auch in Baden-Württemberg durchgeführt. Jugendliche dürfen schon ab dem 17. Lebensjahr PKW-fahren. Allerdings nur mit Begleitperson. 

Somit ist eine Anmeldung etwa mit 16 ½ möglich.

Anforderungen an die Begleitperson: 

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

 

Zusätzlich zum Führerschein-Antrag, den Du von uns bekommst, benötigst Du noch den Antrag BF17 und für jede angegebene Begleitperson ein Beiblatt. Diese Formulare bekommst Du entweder bei uns in der Fahrschule, oder über den Link am Ende der Seite. Es öffnet sich dann ein PDF-Formular, das Du dann ausdrucken kannst. Voraussetzung: Installierte Adobe Acrobat Reader Software. Diese kannst Du hier herunterladen: Download

 

 

BF17_Antrag.pdf

BF17_Beiblatt_Begleitperson.pdf