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Seit dem 01.01.2008 wird der Modellversuch begleitetes Fahren auch in Baden-Württemberg durchgeführt. Jugendliche dürfen schon ab dem 17. Lebensjahr PKW-fahren. Allerdings nur mit Begleitperson. Somit ist eine Anmeldung
etwa mit 16 ½ möglich. Anforderungen an die Begleitperson:
Zusätzlich zum Führerschein-Antrag, den Du von uns bekommst, benötigst Du noch den Antrag BF17 und für jede angegebene Begleitperson ein Beiblatt. Diese Formulare bekommst Du entweder bei uns in der Fahrschule, oder über den Link am Ende der Seite. Es öffnet sich dann ein PDF-Formular, das Du dann ausdrucken kannst. Voraussetzung: Installierte Adobe Acrobat Reader Software. Diese kannst Du hier herunterladen: Download
BF17_Beiblatt_Begleitperson.pdf
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