BF 17
Autoführerschein mit 17
BF 17 steht für den Modellversuch "Begleitetes Fahren" mit 17 Jahren. Der Modellversuch ist seit dem 01.01.2008 in Baden-Württemberg möglich. Jugendliche dürfen nach durchlaufener B-Ausbildung und erfolgreich abgelegter Prüfung mit 17 Jahren PKW fahren. Allerdungs nur in Begleitung der im Antragsverfahren genannten Personen.
Eine Anmeldung ist somit mit ca. 16 ½ möglich.
| Anforderungen an die Begleitperson |
| Vollendung des 30. Lebensjahres |
| Mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B |
| Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister |
Zusätzlich zum Führerschein-Antrag, den Du von uns bekommst, benötigst Du noch den Antrag BF17 und für jede angegebene Begleitperson ein Beiblatt. Diese Formulare bekommst Du entweder bei uns in der Fahrschule, oder über den Link am Ende der Seite. Es öffnet sich dann ein PDF-Formular, das Du dann ausdrucken kannst. Voraussetzung: Installierte Adobe Acrobat Reader Software. Diese kannst Du hier herunterladen: Download
BF17_Antrag.pdf
BF17_Beiblatt_Begleitperson.pdf