| Klasse |
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
- Mindestalter
- Vorbesitz
- Eingeschlossene Klassen
- Ausbildung
- Prüfung |
Diese Klasse bilden wir aus |
| PKW-Klassen B, BE |
| B |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L,M,S
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
x |
| BE |
Kraftfahrzeuge der Klassen B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis |
x |
| Motorradklassen A, A1, M, Mofa |
| Mofa |
- maximal 25 km/h bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit
- einsitzig
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie |
x |
| M |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen |
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
x |
| A1 |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) |
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: M
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
x |
A
beschränkt |
Krafträder Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, jedoch bis zu einer maximalen Leistung von 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW/kg. Zwei Jahre nach erteilung der Fahrerlaubnisklasse dürfen alle Krafträder gefahren werden |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
x |
A
unbeschränkt |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie u. Praxis
Prüfung: Theorie u. Praxis |
x |
| Klasse S |
| S |
DreirädrigeKleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen |
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| LKW-Klassen C1, C, C1E, CE |
| C1 |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| C1E |
Kraftfahrzeuge der Klassen C1 und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
|
|
| C |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| CE |
Kraftfahrzeuge der Klassen C und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| Bus-Klassen D1, D, D1E, DE |
| D1 |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| D1E |
Kraftfahrzeuge der Klassen D1 und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Mindestalter: 21
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis |
|
| D |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) |
Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
|
| DE |
Kraftfahrzeuge der Klassen D und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Mindestalter: 21
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, T
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis |
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| Klassen L, T |
| L |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern |
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie |
x |
| T |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) |
Mindestalter: 16 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis |
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